Jetzt wird es ernst - Dringlichkeitsmeldung

„Je stärker wir sind, desto unwahrscheinlicher ist der Krieg“
Otto von Bismarck

In 10 bis 12 Wochen soll die Betreuung für dein Kind in einer Kita beginnen? Du hast rechtzeitig angemeldet, hast das Jugendamt erinnert? 

Und? 

Nichts!

Bisher keine positive Rückmeldung. Die Kitas, in denen du angefragt hast, haben alle abgesagt und die Zeit wird knapp.

Wir hoffen, dass du einen Plan B und einen Plan C in der Tasche hast. Spätestens jetzt solltest du - für dein eigenes Nervenkostüm - die Planung auf Hochtouren betreiben. Frei nach Bela B von den Ärzten: Ich bereue lieber die Dinge die ich getan habe, als die, die ich nicht getan habe. 

Plan B - Betreuungsnotfallplan

Hast du deine Familie und Bekannte gefragt, ob sie in einer Übergangszeit dein Kind betreuen können? Hast du nach einem Babysitter Ausschau gehalten? Kennt dein Kind - im Idealfall - schon Familie, Bekannte oder Babysitter?

Super! Du bist für einen Übergangszeitraum flexibel und musst nicht jedes Angebot akzeptieren, dass dir über den Weg läuft.

Plan C - Absprachen mit dem Arbeitgeber

Hast du bereits mit deinem Arbeitgeber gesprochen? Oder als Selbständige/r deinen Kunden transparent deine Situation erklärt? Hast du Lösungen angeboten oder vielleicht schon vereinbart? Home-Office? Reduzierte Stunden? Unterstützung bei den Babysitterkosten? Vielleicht ist es auch kein Problem, dein Kind mitzubringen.
Das Gleiche kannst du natürlich an der Uni, beim Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule, beim Maßnahmeträger und...und...und... absprechen. 

Genial! Du bist vorbereitet. Trotzdem besteht begründete Hoffnung, dass du diesen Notfallplan niemals aktivieren musst. 

Dringlichkeitsschreiben

Jetzt solltest du dem Jugendamt deutlich machen, dass du es ernst meinst mit dem Kitaplatz. Kluge Jugendämter wissen, dass es jetzt erst wird. Wer klar macht, dass ab jetzt Konsequenzen drohen, verschafft sich Gehör. 

Du hast zwar nicht den Wunsch eine Kitaklage zu führen. Aber du gibst deutlich zu verstehen, dass du alle erforderlichen Schritte gehen wirst. Mach dem Jugendamt jetzt mit einem letzten Dringlichkeitsschreiben deutlich, dass nun die allerletzte Chance besteht, einen Platz im ordentlichen Verwaltungsverfahren nachzuweisen. Der nächste logische Schritt wird sonst die Anrufung des Gerichts sein.

Bitte beachte auch hier bei der Übersendung, dass du einen Nachweis darüber hast, wann du das Dringlichkeitsschreiben beim Jugendamt eingereicht hast. Wie in allen unseren Beiträgen auch hier wieder der Hinweis:

  1. Entweder persönlich im Jugendamt abgeben und die Abgabe bestätigen lassen.
  2. Oder: Das Schreiben per Fax an das Jugendamt. Darauf achten, dass die erste Seite des Schreibens auf dem Faxprotokoll zu sehen ist und dass die Übertragung mit OK vermerkt ist.
  3. Oder: Das Anschreiben per Einwurfeinschreiben an das Jugendamt versenden und den Einschreibebeleg aufbewahren.  

Das Musterformular zum Herunterladen eines Dringlichkeitsschreibens findest du hier:

Download: Musterformular Dringlichkeitsschreiben (Im kostenlosen Mitgliederbereich frei herunterladbar)

Zeitgleich mit dem Versenden des Dringlichkeitsschreibens solltest du dich hier für die kostenlose Kitaklage registrieren. Das Jugendamt hat jetzt noch ein paar Tage Zeit, dir einen Platz nachzuweisen. Bekommst du diesen Platz nicht, werden Deutschlands erfolgreichste Kitarechts-Anwälte für dich und dein Kind einen tollen Platz mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.  


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