Kitaplatz finden - Richtig anmelden beim Jugendamt

Von Natur hat jeder Mensch ein Recht auf alles, was er notwendig braucht.
Jean-Jacques Rousseau

Jedes Kind bekommt einen Kitaplatz! Auch du wirst für dein Kind den richtigen Kitaplatz finden. Denn der Anspruch ist vom Staat gesetzlich garantiert.

Natürlich kannst du immer zu deiner Lieblingskita oder der Wunschkita gehen oder dir eine Tagesmutter oder einen Tagespapa suchen. Was auch immer du versuchst, um einen Kitaplatz zu bekommen; welche Tricks du anwendest oder im Internet findest, wir finden:
Jeder sollte seinen eigenen Weg finden und alles versuchen, was aus seiner Sicht hilfreich ist.

Einen tollen Kitaplatz finden

Unser Anliegen ist es, dir hier den sichersten Weg aufzeigen. Den Weg, an dessen Ende garantiert ein Kitaplatz steht. Diesen Weg beschreiben wir in unserem kostenlosen E-Book: In 6 Schritten zu Kitaplatz. Seit mehr als 6 Jahren begleiten wir Eltern auf ihrem Weg zum Kitaplatz und haben bereits für mehr als 5.000 Kindern einen tollen Kitaplatz finden können. Diese Erfahrung haben wir in dem E-Book zusammengefasst. In unserem Mitgliederbereich erklären wir die einzelnen Schritte noch genauer und stellen kostenlos Musterformulare, Checklisten und viele Hilfsmittel zur Verfügung. 

Das Jugendamt ist verpflichtet dir einen Platz nachzuweisen.

Um diesen Anspruch auf einen Kitaplatz aber auch zu bekommen, ist es notwendig, dem Staat, konkret dem Jugendamt den Bedarf mitzuteilen.

Die meisten denken nämlich, sie müssen in irgendeiner Form bei einer Kita (Kinderkrippe oder Tagespflege) anmelden. Oder sich persönlich um einen Platz kümmern. Das ist aber gar nicht erforderlich, denn verpflichtet – so sagt es das Gesetz und so sagt es auch das Bundesverwaltungsgericht - ist das Jugendamt. 

Du kannst es dir also als Papa oder Mama relativ leicht machen. Du gehst zum Jugendamt, sagst dort: „Ich brauche einen Kitaplatz, wenn mein Kind ein Jahr alt ist“.   

Wir wollen hier erklären, wie du den Platz deines Kindes beim Jugendamt anmelden kannst.

Viele wissen nämlich gar nicht wie das funktioniert. Also dem Grunde noch sagt das Sozialgesetzbuch, du gehst zum Jugendamt, sagst dort ich möchte mein Kind anmelden. Die Mitarbeiter müssen das aufnehmen, dir im Zweifel eine Bestätigung oder einen Nachweis geben und damit hast du alles getan was du brauchst.

Wichtig ist nur, dass du zur richtigen Frist anmeldest. Dass du einen Nachweis über die Anmeldung hast, und dass dein Kind zum Zeitpunkt des von dir gewünschten Betreuungsbeginns ein Jahr alt ist.

Es gibt zwar auch die Möglichkeit, dass man Kinder, die jünger als ein Jahr alt sind in die Kita bringen darf, darauf gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch. Das heißt es liegt letztlich an der Kita, ob sie dir einen Platz anbietet oder eben nicht. 

Ein Rechtsanspruch besteht tatsächlich erst ab dem Moment, wo das Kind ein Jahr alt ist.

Anmeldung erst nach der Geburt

Viele Eltern fragen auch nach: „Kann ich mein Kind schon anmelden bevor es geboren ist, also in der Schwangerschaft. Das geht leider nicht. Jedenfalls nicht beim Jugendamt. Da kannst du vielleicht zu Kitas gehen und bei denen nachfragen ob denn dann, wenn das Kind alt genug ist, Plätze frei sind oder werden.

Aber beim Jugendamt meldet man frühestens an, wenn das Kind geboren ist. Das heißt, das Kind muss letztlich bereits als Einwohner registriert sein.

Wie melde ich mein Kind nun an? Was muss ich alles erzählen?

Dem Grunde nach gar nicht viel:

In den meisten Orten gibt es ein Online-Portal des Jugendamts, bei dem du den Bedarf deines Kindes anmelden kannst. Oftmals kannst du dort auch Wunschkitas angeben. Wichtig ist, dass du eine Bestätigung über die Anmeldung hast. Einen Screenshot, eine E-Mail, eine Registrierungsnummer usw. 

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten:

Grundsätzlich reicht es erst einmal völlig aus, wenn du in irgendeiner Form dem Jugendamt klar machst: „Das ist der Bedarf für mein Kind und den möchte ich gerne haben“. Mehr ist gar nicht erforderlich.

Erste Möglichkeit: Du gehst persönlich zum Jugendamt. Das ist der einfachste Weg. Dort sagst du: Ich möchte den Bedarf meines Kindes anmelden, du sagst den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Wohnort und wer die sorgeberechtigten Personen sind. Und dann noch, wann du den Kitaplatz haben möchtest und welchen Betreuungsumfang du benötigst.

Lass dir das alles quittieren, damit hast du eine Bestätigung. Diese Bestätigung reicht aus.

Zweite Möglichkeit: Du musst aber nicht einmal hingehen du kannst auch ein Fax schicken. Einfach die gleichen Angaben, wie bei eine persönlichen Gespräch auf das Fax schreiben und abschicken. Wichtig ist, dass auf dem Fax-Sendeprotokoll ein OK zu sehen ist und eine Kopie des Schreibens ans Jugendamt. 

Dritte Möglichkeit: Du schickst das Schreiben als Einwurfeinschreiben.

Wir haben am Ende dieses Artikels ein Musterdokument für dich, dass du dir herunterladen kannst und für die Anmeldung verwenden kannst.

Sonderfall Berlin

In Berlin muss man ein wenig aufpassen. Da solltest du in den Brief schreiben, dass du nicht nur möchtest, dass das Jugendamt deinen Bedarf prüft, sondern dass du auch einen Kitaplatz tatsächlich nachgewiesen haben willst. 

Wann melde ich an?

Die Fristen für eine Bedarfsanmeldung variieren je nach Bundesland.
Wenn du sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt anmeldest ist das völlig ausreichend und du bist auf der sicheren Seite.

Also niemand muss schon am Tag der Geburt anmelden oder eine Woche nach der Geburt.

Ab der Geburt deines Kindes kannst du dich bei Kitas oder Tagespflegepersonen melden und auf die Wartelisten setzen lassen, wenn du das möchtest und wenn du einen Wunschplatz hast.

Dein Kind darf noch keinen Betreuungsplatz haben

Ein weiterer Punkt ist: Einen Anspruch auf einen Kitaplatz hast du nur dann, wenn dein Kind nicht schon einen Platz besetzt. Wenn du schon einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagespflegeperson gefunden hast und willst gerne wechseln, dann soll das Jugendamt zwar behilflich sein, du hast aber keinen Rechtsanspruch mehr.

Achtung! Das ist eine der großen Unzufriedenheitsquellen. Viele Eltern nehmen lieber den Spatz in der Hand, also irgendeinen Platz, damit sie wenigstens etwas haben. Wenn du das machst, verlierst du deinen Rechtsanspruch. Die Jugendämter und die Gerichte sind an dieser Stelle sehr streng. Deswegen ist es wichtig, dass du einen Platz nur dann annimmst, wenn er deinen Bedarf vollständig abdeckt. 

Das Jugendamt ist erst dann wieder in der Pflicht, wenn du einen Platz gekündigt hast und erneut nach einem neuen Platz suchst.

Sei stark!

Lass dich beim Jugendamt niemals abwimmeln. Wenn du zum Amt gehst und dir gesagt wird, dass niemand Zeit hätte, kannst du immer sagen: „Das ist völlig egal. Ich möchte jetzt hier den Bedarf für mein Kind anmelden. Irgendjemand wird das doch wenigstens aufschreiben können.

Ganz wichtig! Nicht du bist in der Pflicht, dem Jugendamt alle Informationen von dir aus zukommen zu lassen, sondern das Jugendamt muss dich fragen. Alle Informationen, die das Jugendamt nicht rechtzeitig einholt, gehen zu Lasten des Amtes und nicht zu deinen Lasten.

Das Märchen von den arbeitstätigen Eltern

Es kommt im Übrigen überhaupt nicht darauf an, ob du arbeitstätig bist oder nicht. Die ganz klare Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass die Eltern den Bedarf des Kindes bestimmen. Das heißt, selbst wenn beide Eltern arbeitslos wären oder Teilzeitstudierende oder einen Teilzeitjob hätten, in jedem Fall hat dein Kind einen Anspruch auf eine Betreuung in dem Stundenumfang wie du das gerne haben möchtest. Die Grenze liegt da, wo durch eine allzu lange Betreuungszeit das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die beginnt in  etwa bei mehr als 11 Stunden Betreuung täglich.  

Kitaplatz trotz Platzmangel?

Es fehlen aktuell je nach Studie zwischen 300.000 und 400.000 Kitaplätze. Die sind einfach nicht da. Das heißt: Nicht jedes Kind wird einfach aufgrund einer rechtzeitigen Anmeldung einen Kitaplatz bekommen. Und das bedeutet dass die Jugendämter immer mehr dazu übergehen werden, abzuwarten, ob Eltern den Kitaplatz einklagen. Wir prognostizieren, dass zunehmend mehr und mehr Plätze auf dem Klageweg vergeben werden und gar nicht mehr direkt über die Kitas, weil der Druck auf die Ämter einfach immer größer wird.

Die Klage wird in Zukunft mehr und mehr der Standardweg werden und um die zu gewinnen, brauchst du schlicht die richtigen Voraussetzungen

  1. Voraussetzung 1 ist dass du den Bedarf angemeldet hast,
  2. Voraussetzung 2 ist dass du die Anmeldungen rechtzeitig gemacht hast
  3. Voraussetzung 3 ist, dass dein Kind ein Jahr alt ist und
  4. Voraussetzung 4 ist, dass dein Kind keinen Platz hat. 

Erfahrungsgemäß kommt der Nachweis eines Platzes dann auch rund um den gewünschten Betreuungsbeginn Jedenfalls dann, wenn man am Ende auch bereit ist, den Rechtsweg zu beschreiten.

Sollten bei deinem Kind bereits alle Voraussetzungen erfüllt sein, und du hast dennoch keinen Kitaplatz bekommen, dann kannst du jetzt auf unserer Webseite

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völlig kostenlos deine Daten eingeben. Die besten Kitarechts-Anwälte besorgen dir schnell einen Kitaplatz. Ohne, dass du dafür einen Cent bezahlen müsstest.

Das geht relativ einfach, und das haben schon mehrere tausend Eltern gemacht.

Bist du noch am Anfang deiner Suche und willst den Bedarf deines Kindes erstmal selbst anmelden, haben wir hier das Musterdokument für dich:

Zum Download: Musterdokument Anmeldung Jugendamt

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