Kostenerstattung für eine private Ersatz-Kita?

Du hast endlich einen Kitaplatz für dein Kind gefunden. Allerdings handelt es sich bei der Kita nicht um eine staatlich geförderte Kita, sondern um eine finanziell unabhängige Privatkita. In dem Vertrag, der dir vorgelegt wird, steht, dass du 1.000 € monatlich für die Betreuung deines Kindes bezahlen sollst. Eine staatliche Kita würde dich nur 200 € Elternbeitrag kosten. 

Die erste Frage, die sich dir stellt ist: Bekomme ich die 800 € Differenz erstattet?

Und die zweite Frage: Was muss ich dafür tun?

Wir haben für dich leider auch keine klare Antwort, die dich zu der einen wahren Lösung führt. Wir können dir auf dem Weg aber ein paar Tipps geben. Der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.

Versuchen wir einmal die Regeln, die die Gerichte aufgeschrieben haben einfach verständlich darzustellen:

1. Anspruch auf Nachweis eines Kitaplatz

Dein Kind hat Anspruch auf Nachweis eines Kitaplatzes. Kitaplatz in diesem Sinne bedeutet Tagesmama oder -papa oder Krippe. Nachweis bedeutet, dass das Jugendamt dir mitteilen muss, mit wem du einen Vertrag für einen solchen Kitaplatz zum von dir gewünschten Zeitpunkt in dem von dir gewüschten Umfang abschließen kannst. Darüber hinaus muss der Platz auch in zumutbarer Zeit (man sagt maximal 30 Minuten mit Bus oder Bahn) erreichbar sein. 

Hat das Jugendamt diesen Platz nachgewiesen, hat es zunächst einmal seine Pflicht erfüllt.

2. Das Jugendamt kommt seiner Pflicht nicht nach

Weist dir das Jugendamt nicht rechtzeitig einen solchen Platz nach, kannst du diesen für dein Kind einklagen. (Hier geht es zu unserer kostenlosen Kitaklage.)

Alternativ kannst du aber auch selber einen Betreuungsplatz für dein Kind suchen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Alternative 1: Du suchst dir einen Babysitter. Babysitter sind weder Tagesmama oder -papa, noch sind sie eine Kita. Babysitter dürfen mehrere Kinder maximal 15 Stunden pro Woche betreuen oder für mehr als 15 Stunden nur ein Kind. 
  • Alternative 2: Du findest selbst eine Kita oder Tagesmama oder -papa. 

Im Fall der Alternative 1 ist der Anspruch deines Kindes nicht erfüllt, da ein Babysitter nicht die Bestimmungen für einen Kitaplatz erfüllt. Ein Babysitter ist eben keine Tagespflegeperson.

Im Fall der Alternative 2 wird es kompliziert. Es gibt nämlich Alternative 2a und 2b:

  • Alternative 2a: Die Kita oder die Tagespflegeperson, die du gefunden hast, ist öffentlich gefördert. Hätte dir das Jugendamt diesen Platz selbst angeboten, wenn es gewusst hätte, dass er frei ist, dann ist damit die Pflicht des Jugendamts erfüllt. Dein Kind hat einen richtigen Platz.
  • Alternative 2b: Die Kita oder die Tagespflegeperson die du gefunden hast, ist eine finanziell unabhängige private Betreuungseinrichtung. Freie Plätze in der Einrichtung werden nicht vom Jugendamt angeboten, selbst wenn das Jugendamt die freien Plätze kennt.   

3. Wie bekomme ich die Mehrkosten erstattet?

Alternative 1: Babysitter
Mehrkosten entstehen regelmäßig beim Babysitter. Babysitter können bis zu 20 € je Stunde kosten. Diese Kosten muss dir dem Grunde nach das Jugendamt als sogenannten Schadensersatz wegen Amtshaftung erstatten. Etwas einfacher ausgedrückt: Bietet dir das Jugendamt keinen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson an, muss es den Schaden bezahlen, der dir dadurch entsteht. Einen Antrag zur Übernahme der Babysitterkosten und weitere Informationen findest du (demnächst) hier.

Achtung! Schadensersatz in voller Höhe zu erhalten, ist nicht ganz so einfach, wie es scheint. Ist beispielsweise der Babysitter teurer, als der Lohn, den du in der Zeit verdienen könntest, darfst du den Babysitter unter Umständen nicht beauftragen oder du erhälst Ersatz nur in Höhe deines Lohns und nicht in Höhe der Babysitterkosten. 

Sollte sich das Jugendamt weigern, dir Schadensersatz zu bezahlen und du musst deinen Anspruch gerichtlich durchsetzen, benötigst du - gesetzlich vorgeschrieben - die Hilfe eines Rechtsanwalts. Deswegen solltest du - wenn du unsicher bist - in dieser Frage frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.   

Unser Tipp: Wenn du unsere juniko - Kitaplatzgarantie Comfort buchst, hast du ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt inklusive. Außerdem bekommst du Rabatte für Babysitter.    


Alternative 2a: Staatlich geförderte private Kita
Mehrkosten, die im Fall der Alternative 2a entstehen, werden nicht ganz so einfach erstattet. Es gibt keinen Grundsatz, dass für alle Kitas der gleiche Elternbeitrag zu bezahlen ist. In jedem Bundesland gibt es hierzu andere Regelungen. Wenn eine Kita beispielsweise ein umfangreicheres Programm anbietet, als eine andere Kita, dann können höhere Beiträge, die durch die Eltern zu bezahlen sind, durchaus berechtigt sein. Das bedeutet aber nicht, dass nur Kinder von wohlhabenden Eltern in staatliche geförderte private "Luxuskitas" gehen können und Kinder von ärmeren Eltern auf kostengünstige "Standardkitas" angewiesen wären. Der Besuch einer Kita darf nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern. Die Frage der Kostenerstattung hängt hier konkret vom Einkommen der Eltern ab. In diesem Fall ist aber nicht ein Antrag auf Aufwendungsersatz zu stellen, sondern ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags oder auf Übernahme eines Teilnahme­beitrages. Diesen Antrag und weitere Informationen zu diesem Anspruch findest du hier.

Alternative 2b: Finanziell unabhängig private Kitas
Mehrkosten entstehen auch im Fall der Alternative 2b. Finanziell unabhängige private Kitas kosten in der Regel mehr als staatlich geförderte Kitas. Die Differenz zwischen dem normalen Elternbeitrag für eine Kita und den monatlichen Kosten für eine private Kita übernimmt das Jugendamt in der Regel auf Antrag. Hierbei handelt es sich um sogenannten Aufwendungsersatz. Diese Kosten werden dir in der Regel erstattet. Allerdings nur auf Antrag. Diese Kitas sind diejenigen, die in der Regel als "Privatkitas" angesehen werden. 

Bitte beachte bei der Antragstellung, dass du einen Nachweis darüber hast, wann du diesen Antrag beim Jugendamt eingereicht hast. Wie in allen unseren Artikeln auch hier wieder der Hinweis:

  1. Entweder persönlich im Jugendamt abgeben und die Abgabe bestätigen lassen.
  2. Oder: Den Antrag per Fax an das Jugendamt. Darauf achten, dass die erste Seite des Schreibens auf dem Faxprotokoll zu sehen ist und dass die Übertragung mit OK vermerkt ist.
  3. Oder: Den Antrag per Einwurfeinschreiben an das Jugendamt versenden und den Einschreibebeleg aufbewahren.  

Das Musterformular zum Herunterladen eines solchen Antrags findest du hier:

Zum Download:

Musterdokument Antrag auf Kostenerstattung private Kita Jugendamt ein Sorgeberechtigter

Musterdokument Antrag auf Kostenerstattung private Kita Jugendamt zwei Sorgeberechtigte

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